Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Stand 28.06.2005)
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für alle, auch künftige Lieferungen,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
II. Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden sowie eine Aufhebung dieser Klausel.
III Preise und Zahlung
1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto ohne Mehrwertsteuer, Verpackung,
Fracht, Porto und Versicherung. Den Preisen liegen die gegenwärtig üblichen und
gültigen Kalkulationsfaktoren zugrunde.
2. Der Besteller ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
nur insoweit befugt, als die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, von uns
anerkannt oder unbestritten ist.
IV. Versand und Versicherung
Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Außenlager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Für sämtliche Warenlieferungen wird auf Kosten des Bestellers eine Transportversicherung
abgeschlossen, es sei denn, der Besteller übernimmt das Transportrisiko
ausdrücklich durch schriftliche Erklärung. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für
Transportschwierigkeiten jeder Art. Durch Transportverzögerungen wird die Fälligkeit
des Kaufpreises nicht berührt.
V. Lieferung
1. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferzeit verlängert sich
angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen,
Streiks, Arbeitskämpfe jeder Art, die wir nicht zu vertreten haben und behördlichen
Maßnahmen. Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
2. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs ist der Besteller berechtigt, in
den Fällen, in denen wir aus von uns zu vertretenden Gründen eine angemessene
Nachfrist ungenutzt haben verstreichen lassen, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung stehen ihm nur dann zu, wenn die Schadenursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen bleiben grundsätzlich vorbehalten.
VI. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
VII. Abnahmeverzug
1. Verweigert der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist
die Abnahme des Kaufgegenstandes oder erklärt er vorher ausdrücklich, dass er nicht
abnehmen werde, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen.
2. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, sind wir berechtigt, pro
angefangenen Monat 3% des Auftragswertes zu verlangen. Dem Besteller steht jedoch
das Recht zu, den Nachweis zu führen, dass diese Kosten nicht bzw. in wesentlich
geringerer Höhe angefallen sind. In diesem Fall hat der Besteller nur die nachgewiesenen
niedrigeren Kosten zu zahlen.
3. Wir sind berechtigt, als Schadenersatz wegen Nichterfüllung 25% des Auftragswertes
zu verlangen, sofern der Besteller uns nicht nachweist, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.
4. Die Geltendmachung eines höheren und entsprechend nachgewiesenen Schadens
durch uns bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5. Abgesehen von den Fällen des Abnahmeverzuges, sind wir zum Rücktritt berechtigt,
sofern dafür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher Grund wird
anzunehmen sein, wenn die Leistungsstörung auf höherer Gewalt oder auf anderen,
von uns nicht zu vertretenden Gründen beruht.
VIII. Mängelhaftung
1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations-, Material- und Rechtsmängel
sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
2. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an
den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Produkte übermäßig beansprucht,
entfällt die Gewährleistung.
3. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile.
4. Leistungsbeschreibungen von Produkten in Katalogen, Betriebsanleitungen oder
Dateien haben nicht den Charakter von Garantien.
5. Die Haftungsgrenze für Dienstleistungschäden ist max. 30TEURO.
6. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Die gelieferte Ware ist bei Eingang unverzüglich auf Mängelfreiheit, Qualität und
Fehlmengen zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb von acht Tagen nach Ankunft
der Ware unter genauer Angabe des Mängelgrundes schriftlich vorzubringen. Später
auftretende Mängel sind innerhalb der gleichen Frist, gerechnet ab Entdeckung,
schriftlich zu rügen. Fehlmengen und sichtbare Schaden sind gegebenenfalls dem
Transportführer gegenüber sofort zu beanstanden.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in
Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache verpflichtet.
Im Fall der Nachbesserung entscheiden wir aufgrund der Mängelanzeige, ob der Fehler durch
einen Servicetechniker an Ort und Stelle oder im Werk behoben wird. Wir tragen alle zum
Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten bis zur Höhe des Kaufpreises.
7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder
Minderung zu verlangen.
8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unsere
Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbarer, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt
unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgestz.
10. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
IX. Gesamthaftung
1.Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer VIII. vorgesehen, ist ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt
Insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschaden
gemäß § 823 BGB.
2. Die Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz
des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit der Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf der persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Erfüllung
aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung.
2. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang zu
verarbeiten , vermischen, vermengen und zu veräußern, solange er sich mit seinen Leistungen
nicht im Verzug befindet. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
3. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne daß uns daraus
Verpflichtungen entstehen. Wir werden unmittelbare Eigentümer der durch Verarbeitung oder
Umbildung hergestellten Sachen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung von
Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns ein Miteigentumsanteil an
der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferte Ware zu dem der
anderen Waren entsprechend der § 948 BGB zu.
4. Der aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an
uns ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne
dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart würde, so tritt uns der Besteller einen Teil
der Gesamtforderung ab, der sich aus dem Rechnungswert der Vorbehaltsware zuzüglich eines
Zuschlages von 10% zusammensetzt. Entsprechend gilt, wenn der Besteller die Vorbehaltsware
veräußert, nach dem er sie verarbeitet, vermischt oder mit anderen Waren vermengt hat.
5. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, wir
behalten uns jedoch insoweit ein Widerrufsrecht vor. Er ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung
der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, insbesondere
die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung auf
unsere Forderungen anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen
des Bestellers anzuzeigen.
6. Übersteigen unsere Sicherheiten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden zu
sichernden Forderungen um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen des Bestellers die
Sicherheiten insoweit frei.
7. Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der unsere Rechte
oder Verfügungsmöglichkeiten gefährdet, so hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen.
Wird der Erfüllung, Einziehung oder Sicherung unserer Forderungen durch Verletzung der
Genannten Pflichten oder durch Einleitung eines Insolvenzantrags oder –Verfahrens des
Bestellers gefährdet, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Zurücknahme der Ware und
Verwahrung auf Gefahr und Kosten des Bestellers bis zur vollständigen Erfüllung unserer
Ansprüche, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, berechtigt.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz in Marienheide.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gummersbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Für den Fall, dass wir
als Kläger auftreten, haben wir alternativ das Recht, den Schuldner an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.
XII. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer
und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen
Gesetzes über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen und des UN-Kaufrechts wird
ausgeschlossen.
Download der Allgemeinen Lieferbedingungen: AGB